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IT-Einkauf des öffentlichen Dienstes – künftig nach sozialen und ökologischen Gesichtspunkten

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Im Dezember dieses Jahres soll der deutsche Bundestag ein Gesetz verabschieden, das eine neue EU-Richtlinie umsetzt. Umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Standards erhalten damit den Status allgemein gültiger Grundsätze bei der Auftragsvergabe im öffentlichen Dienst. Die entsprechende Richtlinie (2014/23 – 25/EU) ist seit März 2014 in Kraft.

Wie heise.de berichtet, gelten als Produkteigenschaften „künftig auch nicht-stoffliche Merkmale wie der Produktionsprozess. Öffentliche Einrichtung[en] können damit bei ihren Kaufentscheidungen Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren berücksichtigen. Kinderarbeit, Ausbeutung und Lohndumping, Umweltzerstörung oder Gesundheitsgefährdung der Arbeiter – auch im Ausland – können zum Ausschluss eines Herstellers von einer Ausschreibung führen.“

Aufgrund dieser Regelungen bekommen künftig nicht mehr automatisch die billigsten Anbieter den Zuschlag. Vielmehr wird  geprüft , ob solche Anbieter auch die oben genannten Kriterien erfüllen. Von der Richtlinie ist auch der Einkauf von IT-Produkten betroffen. IT-Anbieter, für die der öffentliche Dienst ein wichtiger Kunde ist, müssen damit in Zukunft bei Ausschreibungen mehr als nur wirtschaftliche und qualitative Gesichtspunkte berücksichtigen. Verbindlich sind die Vorgaben aber nur bei großen Aufträgen, wobei unterschiedliche Schwellenwerte gelten.

Quelle: heise.de


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